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Die RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt kommt frei

Von Gudula Geuther und Claudia Sanders

Seit 24 Jahren sitzt die RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt im Gefängnis. Am 27. März dieses Jahres wird sie das Gefängnis verlassen. Gleichzeitig prüft Bundespräsident Horst Köhler das Gnadengesuch Christian Klars. Die Entscheidungen haben eine Debatte ausgelöst: Über den heutigen Umgang mit der RAF, über das Verhältnis von Gnade und Reue, über die Stellung von Tätern und Opfern im Strafrecht.

Der fünfte Strafsenat des OLG Stuttgart hat heute in der Strafvollstreckungssache Brigitte Mohnhaupt entschieden: Die Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe wird zum 27. März 2007 auf Bewährung ausgesetzt.

Formulierte heute die Sprecherin des Oberlandesgerichts Josefine Köblitz sachlich, was zuvor für eine hitzige Diskussion gesorgt hatte, unter der Überschrift: Darf man diese Mörderin freilassen?Rückblende:
1971: Brigitte Monhaupt ist gerade einmal 22 Jahre jung, als sie in den Untergrund geht – sie schließt sich der RAF an. Doch nur ein Jahr später, im Sommer 1972, kommen die Fahnder der Kaufmannstochter auf die Spur und verhaften sie in Berlin. Sie wird zu fünf Jahren Haft verurteilt. Im Gefängnis trifft sie auf die erste RAF-Generation: Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin, Andreas Baader und Jan Carl Raspe. Und sie erfährt was es bedeutet, als RAF-Mitglied in Haft zu sitzen:Er und die Anderen leben in einer weißen Zelle. In dieser Zelle hören sie nichts außer dreimal am Tag die Schritte der Wächter, die das Essen bringen. 24 Stunden lang in einem Licht ist nicht auszuhalten, um 11 Uhr wird das Licht ausgemacht, bei anderen überhaupt nicht.Berichtet der französische Schriftsteller Jean Paul Sartre, der eigens aus Frankreich angereist kommt, um sich ein Bild über die Haftbedingungen zu machen. Die Debatte darüber sorgt für Zündstoff in der Öffentlichkeit. Der damalige Bundesinnenminister Werner Maihöfer ist empört.Dass diese ganze Justizkampagne, Isolationsfolter, Vernichtungsstrategie bis in die Vokabeln hinein in den Haftanstalten von diesen Hauptbeschuldigten verabredet worden ist und die ganzen Solidarisierungskampagnen aus den Zellen heraus über die Mittelsmänner der Anwälte von innen heraus gesteuert worden sind und dass alle diese Sympathisanten, die sich spontanen Aktionen anschließen einem völligen Irrtum aufsitzen.

Doch ob Kampagne oder nicht: Genau diese Haftbedingungen sind es, die den Sympathisantenkreis der RAF in der Öffentlichkeit wachsen lassen und schließlich auch Brigitte Mohnhaupt prägen. Im Gefängnis wird sie von Baader, Ensslin und Co. regelrecht geschult, erfährt alles was nach deren Meinung „wichtig“ ist. Als sie nach fünf Jahren aus der Haft entlassen wird – 1977 – hat sie nur ein Ziel im Kopf: Die „Big Raushole“ zu organisieren, wie sie es nennen, die erste RAF-Generation aus Stammheim zu befreien. Zusammen mit Christian Klar – der 1976 in den Untergrund abgetaucht ist – plant sie das, was in die deutschen Geschichtsbücher als der „heiße Herbst“ eingehen wird. Sie erschießen u.a. den Bankier Jürgen Ponto und bereiten eine Entführung vor:

Ich bin mit Vogel ganz schnell am Tatort gewesen, wo wir noch nicht wussten, wo Schleyer ist, die 4 Toten lagen da, aber wir wussten nicht wo Schleyer ist.

Erinnert sich später der damalige Staatminister Hans-Jürgen Wischnewski. Es ist der 5. September 1977 als Arbeitgeberpräsident Hans Martin Schleyer entführt und seine vier Begleiter erschossen werden. Verantwortlich für die Bluttat zeichnet das „Kommando Siegfried Hausner“

Das hier ist unterschrieben mit „Kommando Siegfried Hausner“ und trägt das Datum 12.9.

Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar gehören zu diesem Kommando. Beide stehen unter immensem Druck – die Häftlinge der ersten Generation um Andreas Bader wollen raus – wenn nicht endlich was passieren würde – so heißt es aus dem Gefängnis – würden die Häftlinge ihr Schicksal selber in die Hand nehmen. Währenddessen werden zahlreiche Gesetze verschärft, und einige, wie das Kontaktsperregesetz, in Rekordgeschwindigkeit erlassen. Gerhart Baum, ab Winter 1972 Staatsminister im Bundesinnenministerium, erinnert sich:

Ich spürte diese ganzen Vibrationen auch im Staatsapparat gegenüber dem Terrorismus. Der Staat war überhaupt nicht auf eine solche Situation vorbereitet, er versuchte es zunächst mit den polizeilichen Mitteln, das Bundeskriminalamt wurde aufgestockt, Genscher hat riesen Aktionen gemacht, um die Polizei auf diese Situation einzustellen, die Justiz fühlte sich dem auch nicht gewachsen, die ganze Gesellschaft stand im Grunde argumentativ mit dem Rücken zur Wand… (blenden)

Die Fahndung nach den Terroristen und Hans Martin Schleyer läuft auf Hochtouren. Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar halten den Arbeitgeberpräsidenten unbemerkt in einem Hochhaus in der Nähe von Köln fest. Daneben reisen sie nach Bagdad, organisieren die Entführung eines Passagierflugzeugs. Mohnhaupt ist in Deutschland die unumstrittene Anführerin der Zweiten RAF-Generation geworden. Mit Schleyer und den Passagieren als Geisel soll die erste Generation frei gepresst werden, so der Plan, der scheitert.

0.38 Uhr. Hier ist der Deutschlandfunk mit einer wichtigen Nachricht: Die von den Terroristen in einer Lufthansa-Boeing entführten 86 Geiseln sind alle glücklich befreit worden. Dies bestätigt ein Sprecher des Bundesinnenministeriums soeben in Bonn. Ein Spezialkommando des Bundesgrenzschutzes hatte um 0.00 Uhr die Aktion auf dem Flughafen von Mogadischu gestartet. Nach den ersten Informationen sollen drei Terroristen getötet worden sein.

Wenige Stunden nachdem die Landshut gestürmt wird, stirbt Hans Martin Schleyer. Bis heute wissen die Ermittler nicht, wer von den RAF-Terroristen ihn ermordet hat. Mohnhaupt und Klar kämpfen weiter bis Anfang November 1982 dann wird Mohnhaupt gefasst.

Wenige Tage später geht den Fahndern auch Christian Klar ins Netz. Die zweite RAF-Generation ist damit de facto handlungsunfähig geworden.

Doch auch während des Prozesses wird nicht in allen Fällen klar, wer von den beiden welche Opfer getötet hat. In der Urteilsbegründung gibt es viele Formulierungen wie „war nicht feststellbar“ oder „konnte nicht geklärt werden“. Wegen neunfachen Mordes und elffachen Mordversuchs werden Klar und Mohnhaupt zu fünfmal lebenslanger Freiheitsstrafe plus 15 Jahren verurteilt. Ein Urteil, das der Bundesgerichtshof später wegen geänderter Rechtslage in lebenslänglich umwandelt. Aus dem Gefängnis heraus versucht Mohnhaupt anfangs noch Einfluss auf die nächste – die dritte – RAF-Generation zu nehmen. Doch die will sich nichts von der Gefangenen sagen lassen – es kommt zum offenen Bruch zwischen der Terroristin in Haft und den im Untergrund lebenden RAFlern. Schließlich, 1998, erklärt die letzte RAF-Generation:

Vor fast 28 Jahren, am 14. Mai 1970, entstand in einer Befreiungsaktion die RAF: Heute beenden wir dieses Projekt. Die Stadtguerillia in Form der RAF ist nun Geschichte.

Am 27. März dieses Jahres wird Brigitte Mohnhaupt das Gefängnis verlassen. Gleichzeitig prüft Bundespräsident Horst Köhler das Gnadengesuch Christian Klars. Die Entscheidungen haben eine Debatte ausgelöst: Über den heutigen Umgang mit der RAF, über das Verhältnis von Gnade und Reue, über die Stellung von Tätern und Opfern im Strafrecht.

Befürworter wie Gegner einer vorzeitigen Haftentlassung beziehen sich dabei häufig auf beide Fälle. Zumindest rechtlich aber haben die wenig miteinander zu tun. Denn im Fall von Brigitte Mohnhaupt läuft im März die so genannte Mindestverbüßungszeit ab. Routinemäßig haben deshalb die Richter nach dem Strafgesetzbuch geprüft, ob sie auf Bewährung freigelassen werden kann. Christian Klar dagegen müsste noch zwei Jahre länger im Gefängnis verbringen. Das Gnadengesuch an den Bundespräsidenten, durch das er trotzdem schon bald in Freiheit kommen könnte, folgt völlig anderen Regeln.
Dass die Richter heute über den Fall Mohnhaupt befinden mussten, geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1977 zurück. Darin heißt es:

Zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzuges gehört es, dass dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden. Die Möglichkeit der Begnadigung allein ist nicht ausreichend.

Seitdem regelt die Strafprozessordnung, wann auch „Lebenslängliche“ freikommen. Vorzeitig heißt bei solchen Entlassungen nicht mehr als eben das: Dass also ein an sich zu lebenslanger Haft Verurteilter überhaupt frei kommt. Im Regelfall sieht das Gesetz jetzt vor, dass nach 15 Jahren geprüft wird, ob der Gefangene auf Bewährung die Gefängnismauern verlassen kann. Etwas anderes gilt aber, wenn die Richter festgestellt haben, dass die Schuld des Täters besonders schwer wiegt. Dann liegt die Schwelle höher; – wie viel höher, bestimmen die Richter bei der Verurteilung im Einzelfall. Weil es das Gesetz zur Zeit der Urteile noch nicht gab, legte das Stuttgarter Oberlandesgericht bei späteren Haftprüfungen die Mindestverbüßungszeiten fest: 24 Jahre für sie, 26 für ihn.
Zumindest für den Regelfall, für die Prüfung nach 15 Jahren, gibt das Gesetz gleichzeitig vor, wann entlassen werden darf – und muss: Wenn der Häftling zustimmt und das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit nicht entgegen steht. Anders als derzeit bei Christian Klar geht es nur noch um die Resozialisierung und um die Frage, ob Mohnhaupt noch gefährlich ist. Die Sprecherin des Oberlandesgerichts Josefine Köblitz erläuterte heute Vormittag:

Es handelt sich um eine Entscheidung im Wege der Strafvollstreckung nach den gesetzlichen Bestimmungen und nicht um eine Entscheidung im Gnadenweg. Der Senat sieht keine Anhaltspunkte für eine fortdauernde Gefährlichkeit der Verurteilten. Damit liegen alle gesetzlichen Voraussetzungen einer Entlassung auf Bewährung vor.

In der Anhörung vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht hat der Gutachter für Mohnhaupt eine positive Prognose abgegeben. Ähnlich äußerte sich auch der Direktor des Gefängnisses im bayerischen Aichach, in dem sie ihre Haft verbüßt. Die Bundesanwaltschaft beantragte Mohnhaupts Entlassung.
Auch in ihrem Fall gab es in den vergangenen Wochen Diskussionen. Selbst konservative Rechtspolitiker wie etwa Norbert Geis, CSU, betonten, wenn die Resozialisierung gelänge, wenn keine Gefahr bestehe, sei die Entlassung aus der Haft richtig.

Dann sieht das Verfassungsgericht meiner Meinung nach mit Recht vor, dass da irgendwann sozusagen Licht am Ende des Tunnels möglich sein muss. Das entspricht auch der Würde des Menschen, das entspricht unserem Freiheitsanspruch. Also gegen diese Rechtsprechung ist nichts einzuwenden.

Auch der frühere Bundesinnenminister Gerhard Rudolf Baum, FDP, plädierte, wie der frühere Justizminister Klaus Kinkel, in den vergangenen Wochen für die Entlassung Mohnhaupts und Klars; unter anderem mit dem Argument, bei den ehemaligen Mitgliedern der RAF dürfe kein anderer Maßstab angelegt werden als bei anderen Straftätern.

Sie haben damals vor Gericht gesagt: Wir wollen einen Sonderstatus haben. Wir sind Kriegsgefangene. Wir befinden uns im Krieg mit Euch. Da haben wir gesagt: Nein. Ihr seid Mörder. Und diese Kategorie „normaler Straftäter“, die müssen wir auch heute anwenden. Wir dürfen sie nicht anders behandeln als andere.

Waltrude Schleyer, die Witwe des ermordeten Arbeitgeberpräsidenten, sagte, sie wäre gekränkt, wenn die Täter freikämen und sprach von einem Schlag ins Gesicht. Ihr Sohn Jörg befürwortete die Entlassung Mohnhaupts:

Natürlich muss man auch, denke ich, als Betroffener die Hand reichen und ich denke, dass es an der Zeit wäre auch nach 24 Jahren oder 25 Jahren eben diese Hand zu reichen. Es würde nur sehr viel einfacher, glaube ich, für alle Betroffenen sein, wenn man auch auf der anderen Seite zumindest eine Geste – ich will hier gar nicht von Reue oder sonstigen Dingen sprechen, weil ich glaube, das wäre auch unangebracht.

Wie Mohnhaupt heute zu ihren Taten steht, darüber hat sie sich öffentlich nicht geäußert. Der Aichacher Gefängnisleiter Wolfgang Deuschl sagt, sie sei keinesfalls eine Hardlinerin, und sie vertrete schon längst nicht mehr ihre früheren Überzeugungen.

Es sei nicht Sache der Hinterbliebenen, sich allzu sehr in die konkreten Entscheidungen einzumischen, sagt Michael Buback, der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts. Es sei gut, dass über die Entlassungen Gerichte befänden. Trotzdem: Das Bekenntnis zur Tat, eben doch: Reue oder eine Entschuldigung bei den Familien der Opfer – das fordern viele auch außerhalb des Kreises der Hinterbliebenen vor allem von Christian Klar. Sie verweisen darauf, dass immerhin ein Gericht in Anbetracht der Schuld die Mindestverbüßungszeit festgesetzt habe. Für einen Gnadenakt müsse, vor Ablauf dieser Frist, also mehr kommen als bloß eine lange Haftdauer.

Feste Kriterien für den Gnadenakt gibt es nicht. Das Grundgesetz beschränkt sich knapp auf die Zuständigkeit: „Der Bundespräsident übt im Einzelfalle für den Bund das Gnadenrecht aus.“ Wann er aber Gnade walten lässt, ist, wie das Bundesverfassungsgericht schreibt, eine höchstpersönliche Entscheidung. Einen Anspruch auf Gnade gibt es nicht. Ein Kommentar zum Grundgesetz spricht von der „Befugnis, da helfend und korrigierend einzugreifen, wo die Möglichkeiten des Gerichtsverfahrens nicht genügen.“ Johannes Rau hatte ein früheres Gnadengesuch Klars ruhen lassen.

Außer Mohnhaupt und Klar sind noch Birgit Hogefeld und Eva Haule in Haft. Trotzdem sehen manche vor dem bevorstehenden 30. Jahrestag des deutschen Herbstes die Möglichkeit, einen Schlussstrich unter das Kapitel RAF zu ziehen. Andere argumentieren genau anders herum mit dem politischen Signal.
Wiederum andere verweisen darauf, dass es eine Kategorie wie die der Gnade nur in Ansehen der einzelnen Person geben kann. Gerhard Baum:

Und dann kommt das Problem der Reue. Das ist sehr schwierig. Von einem normalen Straftäter erwarten wir das nicht. Es wäre sehr gut, wenn die Täter sich distanzieren würden. Es spielt wahrscheinlich bei Klar eine Rolle, wie er sein Gnadengesuch begründet. Also ich als Bundespräsident würde sehr darauf achten, wie sich Klar jetzt zu seinen damaligen Taten stellt.

Öffentlich hat sich Klar nur ein Mal aus dem Bruchsaler Gefängnis geäußert, in einem Interview mit dem Diplomaten, Politiker und Journalisten Günter Gaus. Stockend und unsicher antwortete ein sichtlich verstörter Christian Klar damals auf die Frage nach Schuld und Reue:

In dem politischen Raum und vor dem Hintergrund von unserem Kampf sind das keine Begriffe. ( … ) Ich überlasse der anderen Seite ihre Gefühle und respektiere die Gefühle. Aber ich mach mir’s nicht zu Eigen.

Eine Äußerung, die für viele den Vorwurf der fehlenden Reue bis heute belegt. Klaus Kinkel, der sich als Bundesjustizminister für ein Gespräch mit der RAF eingesetzt hatte, sagt dazu heute:

In seinem Gaus-Interview – das ist etwas, das für mich bei meiner Beurteilung nicht unwichtig ist – hat er bereits einen physisch und psychisch angeschlagenen Eindruck gemacht. Und bei Klar gilt: So wie ich seine physische und psychische Verfassung einschätze – wie gesagt, ich kann das nicht direkt beurteilen, nur indirekt – bin ich der Meinung, dass nach 24 Jahren die Rückkehr in die Gesellschaft für ihn ermöglicht werden sollte.

Wie Klar heute zu seinen Taten steht, darüber ist wenig bekannt. Der Freiburger Kriminologe Helmut Kury hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit ihm auseinander gesetzt – nicht wegen des Gnadengesuches, sondern für die Entscheidung, ob er auf eine Entlassung nach der Mindestverbüßungszeit in zwei Jahren vorbereitet werden sollte. Christian Klar sehe mit 54 Jahren heute manches anders als früher, zitiert ihn die Berliner Tageszeitung. Eine öffentliche Distanzierung von seinen Taten falle ihm aber vermutlich schwer. Nach Ansicht des Gutachters könnte Klar das so empfinden, als rücke er von der Gruppe ab. Deren Zusammenhalt sei aber beim Leben im Untergrund so extrem wichtig gewesen.

Nach diesem Gutachten werden für Klar jetzt Lockerungen der Haft vorbereitet.

Das frühere RAF-Mitglied Peter-Jürgen Book legte in der Diskussion den Schwerpunkt darauf, wie die Haft auf den Einzelnen wirkt. Nach einiger Zeit setze bei jedem eine Zerstörung der Persönlichkeit ein. Zur Resozialisierung, die an sich Ziel des Strafvollzugs sei, könne die Haft dann nichts mehr beitragen. Book, der vor neun Jahren vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen worden war, sieht die Auseinandersetzung mit den eigenen Taten als langen und kontinuierlichen Prozess.

Ich will jedem anderen die Chance geben, für sich selber festzustellen, wie falsch wir lagen, was wir wirklich verbrochen haben. Und das ist eine individuelle Sache. Aber das ist nicht in Jahren abzugelten und das ist nicht ohne die Auseinandersetzung zu gelingen. Und die Auseinandersetzung kann nur stattfinden, wenn es eine Umgebung gibt. Und im Gefängnis gibt es die eigentlich regelmäßig nicht.

Die öffentliche Forderung nach Reue halten viele für nicht einlösbar, für eine theoretische oder schematische Kategorie.

Michael Buback sieht in dem gewünschten Bekenntnis etwas Konkreteres:

Was für mich jetzt schwierig ist: Ich weiß immer noch nicht: Wer hat eigentlich meinen Vater erschossen, und für Angehörige spielt das schon eine Rolle. Und ich bin etwas erstaunt, dass man jetzt über Gnade und so etwas nachdenkt, man muss doch vorher erstmal wissen: Was ist eigentlich geschehen? Und tut es Dir Leid?

Mit einer Entscheidung von Bundespräsident Horst Köhler wird erst in einigen Monaten gerechnet.