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Umstrittener Kompromiß: Das BKA-Gesetz

Deutschlandfunk, Hintergrund Politik, 10. November 2008

Von Claudia Sanders
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In dieser Woche soll ein Gesetz im Bundestag verabschiedet werden, das nicht nur die Politiker seit mehreren Jahren beschäftigt, sondern bald wohl auch die Gerichte. Es geht um die Reform des Bundeskriminalamtgesetzes. Kurz: BKA-Gesetz. Das Bundeskriminalamt bekommt damit erstmals ähnliche Eingriffsbefugnisse, wie die Polizeien der Länder. Ziel der Gesetzesänderung: Die Kriminalisten sollen effektiver den internationalen Terrorismus bekämpfen können.

Dafür dürfen die Beamten in Zukunft zum Beispiel Wohnräume abhören, mit Kleinstkameras optisch überwachen, vorbeugend Telefone abhören und auch die Online-Durchsuchung von Computern ist in dem Paket enthalten. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble:Der Verfassungsgesetzgeber hat ja dem BKA eine neue Aufgabe übertragen, es geht nicht um neue Befugnisse in erster Linie, sondern um eine neue Aufgabe, wie die Polizeien der Länder, die bisher ausschließlich zuständig waren, auch für die Gefahrenabwehr, die Gefahrenabwehr des internationalen Terrorismus zuständig zu sein.Wolfgang Schäuble legt die Hände ineinander und lächelt die ZDF-Moderatorin nachsichtig an. Mit diesem Blick mustert er gerne diejenigen, die einfach nicht verstehen wollen und scheinbar Selbstverständliches in Frage stellen.

Und um diese Aufgaben zu erfüllen, braucht das BKA natürlich dieselben Befugnisse wie die Polizeien der Länder ja alle haben. Sonst kann das BKA diese Aufgabe nicht wahrnehmen, und die hat der Verfassungsgesetzgeber dem BKA 2006 übertragen, und das setzen wir mit dem Gesetz um.

Der Gedanke, dass das Bundeskriminalamt, kurz BKA, mehr Kompetenzen bekommen soll, ist nicht neu. Schon vor den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hatten CDU/CSU-Innenpolitiker entsprechende Pläne in der Schublade liegen. Der sozialdemokratische Bundesinnenminister Otto Schily hat schließlich nach den Terroranschlägen die Grundlagen geschaffen mit seinen Gesetzespaketen. Doch nun liegt die Aufgabe in den Händen von Unionspolitiker Wolfgang Schäuble – und der hat eine ganze „Sicherheitsarchitektur“ entworfen. Die Novelle des BKA-Gesetzes ist da nur eine Wand im neuen Sicherheitsgebäude – wenn auch eine tragende.

Egal welcher Politiker bisher im Chefsessel des Bundesinnenministeriums saß, die Themen Offenheit und Transparenz gehörten noch nie zu den Stärken dieses Ressorts. Und so arbeitete man im Innenministerium diskret an einem Referentenentwurf zum neuen BKA-Gesetz. Auskunft zum Stand der Dinge? Nein, leider nicht möglich. Nur häppchenweise drangen Details an die Öffentlichkeit. Bis im Sommer 2007 der Chaos Computer Club den Entwurf im Internet veröffentlicht. Die Reaktion des Bundesinnenministeriums: keine. Es sollte noch lange dauern, bis es von dieser Seite offizielle Stellungnahmen gibt. Ein bemerkenswerter Vorgang, für ein doch demokratisches und offenes Gesetzgebungsverfahren.

Gerade wegen dieser Eingriffstiefe würde ich mir wünschen, dass sich der Bundestag etwas mehr Zeit lassen würde, aber es scheint ja jetzt einen anderen Fahrplan zu geben.

Stellt der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar am vergangenen Freitag fest. Zwei Tage zuvor hatten sich die Spitzen der Großen Koalition getroffen und einen Kompromiss zum BKA-Gesetzesentwurf ausgehandelt. Just an dem Tag, an dem die ganze Welt nach Washington und zum neuen Präsidenten Barack Obama blickte. Kaum jemand interessierte sich da für das BKA-Gesetz. Zufall oder Strategie?

Wie auch immer – Als Peter Schaar am vergangenen Freitag den schnellen Fahrplan kritisiert, liegt ihm der aktuelle Entwurf immer noch nicht vor – und das, obwohl auch er sich heute im Innenausschuss des Bundestages damit befassen musste. Den Bundestagsabgeordneten geht es ähnlich. Sie müssen in dieser Woche über das Vorhaben endgültig abstimmen. Über einen Meilenstein in der deutschen Sicherheits- und Rechtspolitik – ohne ausreichend Zeit gehabt zu haben, den endgültigen Entwurf genau zu studieren.

Herr Minister Schäuble, es ist doch eigentümlich, was denkbare Koalitionspartner ihrer Partei oder auch unserer Partei hier im Deutschen Bundestag für einen Umfug erklären könne. Bitte Herr Schäuble, nehmen sie doch einmal zur Kenntnis: Bei uns in der großen Koalition ist vielleicht die Stimmung nicht immer ganz gut, aber die Ergebnisse stimmen.

Die Koalitionsspitzen sind sich einig, signalisiert der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dieter Wiefelspütz. Der Vize der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Bosbach findet:

Ich glaube, dass wir eine breite Mehrheit haben im Deutschen Bundestag, dass die Opposition nicht zustimmt, liegt in der Natur der Sache, dass ist ja ein außergewöhnliches Ereignis, wenn die Opposition die Regierungskoalition lobt. Natürlich ist das BKA-Gesetz in der jetzigen Fassung ein Kompromiss, aber es ist kein fauler Kompromiss. Entscheidend ist, dass das BKA ein Gesetz erhält, mit dem man auch praxistauglich die Aufgabe Terrorbekämpfung erfüllen kann.

Dort werden zum Beispiel in Paragraph 20 in 24 Punkten die zusätzlichen Befugnisse des Bundeskriminalamtes aufgelistet, darunter Rasterfahndung, Überwachung von Wohnungen mit winzigen Videokameras und Mikrofonen, also Lausch- und Spähangriff, Onlinedurchsuchung, Telefonüberwachung, bis hin zum Platzverweis und der Wohnungsdurchsuchung.

Das BKA sammelt nicht unheimlich viele Daten sondern nur dann, wenn es gesetzliche Befugnisse dafür hat, das ist wie bei den Ländern ganz genau geregelt.

Erklärt Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble im ZDF-Interview. Die Bedenken des Bundesbeauftragten für den Datenschutz Peter Schaar, kann er damit aber nicht ausräumen:

Je stärker diese Datenerhebung in den persönlichen Bereich hinein geht, desto größer müssen auch die Schutzvorkehrungen sein, die zu treffen sind.

Besonders eine Befugnis aus dem 100-seitigen Entwurf des BKA-Gesetzes ist seit seinem Bekanntwerden immer wieder diskutiert worden. Die Online-Durchsuchung.

Da braucht das BKA die Möglichkeit in eng begrenzten Fällen des internationalen Terrorismus, nur um solche geht es hier in diesem Gesetzesentwurf, im Bereich der konkreten Gefahrenabwehr, nicht im Vorfeld, tätig werden zu können.

Jörg Ziercke ist Chef des Bundeskriminalamtes. Für ihn ist die Onlinedurchsuchung von Computern ein wesentliches Element: Ein Computerprogramm, ein sogenannter Trojaner, wird auf dem Rechner eines potentiellen Terroristen platziert und so kann zum Beispiel der Mailverkehr des Überwachten von Behördenseite nachvollzogen werden. Ein effektives Mittel, finden Ermittler. Eine beunruhigende Vorstellung, finden Kritiker: Der Staat schnüffelt auf dem heimischen Rechner herum, und das nicht zur Strafverfolgung, sondern auch schon im Vorfeld – damit es gar nicht erst zu der Straftat kommt. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar findet:

Zentral ist die Frage, dass der Kernbereich der Privatsphäre nicht so geschützt wird, wie ich das für verfassungsrechtlich geboten halte.

Denn die meisten haben eben nicht nur „geschäftliche“ Dinge auf ihren Rechnern gespeichert, sondern auch Privates. Das soll aber nicht verwertet werden dürfen.

Die BKA-Beamten sollen selbst entscheiden, was hiervon als privat zu betrachten ist und nur im Zweifel ein Gericht einschalten. Die Kontrolleure sollen selbst kontrollieren, das ist wirklich ein absurdes Unterfangen.

Kritisiert die innenpolitische Expertin der Linken, Ulla Jelpke. Immerhin, im Rahmen ihrer Kompromissverhandlungen haben sich die Koalitionspartner darauf geeinigt, dass neben den jeweils zwei BKA-Beamten, die das Material prüfen, auch der Datenschutzbeauftragte des Hauses hinzugezogen werden kann. Der Opposition reicht das nicht. Doch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble winkt ab, schließlich gehe hier alles mit Rechten Dingen zu:

Doch genau wie die Länderpolizeien muss jede dieser Maßnahmen durch den zuständigen Richter genehmigt werden, genau wie bei den Länderpolizeien und dadurch wird das BKA, genau wie die Länderpolizeien, durch die unabhängigen Gerichte kontrolliert.

Allerdings: Wenn Eile geboten ist, dürfen die Beamten den Einsatz selber entscheiden und müssen erst nach drei Tagen die Zustimmung eines Richters einholen. Befürworter versuchen, die Kritiker zu beruhigen, indem sie immer wieder versichern, Online-Durchsuchungen seien ohnehin sehr aufwändig in der Vorbereitung und Durchführung. Vermutlich würden sie gar nicht so häufig angewendet. Das lässt allerdings die Gegner hellhörig werden. Denn wenn das alles so aufwändig ist wie gesagt, dann wird doch wohl genug Zeit da sein, um vorher die Erlaubnis eines Richters einzuholen. Nun ja, sagt Wolfgang Bosbach, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, so einfach sei die Sache nun auch nicht:

Sie können einen Beschluss bekommen, aber sie können die Maßnahme nicht starten, weil die Zielperson nicht online geht, dann verfristet der Beschluss. Dann haben wir eine Observations-Maßnahme und eine Telefonüberwachung und dann sehen wir, jetzt in diesem Moment geht der Täter online, dann müssten wir uns erst wieder wegen Verfristung einen neuen Beschluss besorgen. Dann kann es aber zu spät sein, das heißt, wenn wir uns Vorratsbeschlüsse holen könnten, also wenn die Frist erst lief wenn wir mit den Maßnahmen beginnen, dann bräuchten wir keine Eilfallregelung aber eine solche rechtliche Möglichkeit gibt es ja nicht.

Die Vorschrift soll Menschenleben retten, sagt Wolfgang, denn:

Hier geht es ja nicht um die Aufklärung bereits erfolgter, sondern um die Verhinderung schwerer Straftaten und in den Polizeigesetzen der Länder kennen wir solche Kompetenzen schon seit Jahrzehnten.

Und genau das – sagt die Opposition – ist der Punkt. Die Polizeien der Länder dürfen handeln, wenn sie einen Verdacht haben und zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung. Und natürlich dann, wenn eine Straftat begangen worden ist. Ganz im Gegensatz zu den Geheimdiensten: Sie dürfen fast alles unter die Lupe nehmen – mit allen nachrichtendienstlichen Mitteln – damit mögliche Terroristen erst gar nicht zum Zuge kommen. Nach bundesdeutschem Recht sind Geheimdienste und Polizei strikt voneinander getrennt. Klaus Uwe Benneter Justiziar der SPD-Bundestagsfraktion, merkte vor dem Koalitionskompromiss noch an:

Mit der Zusammenfassung eines jetzt schon in den Ländern gebräuchlichen Ländersammelsuriums von heimlichen polizeilichen Maßnahmen, ist mir aber erschreckend klar geworden, dass Polizeiarbeit fast immer nur verdeckt stattfindet. Warum ist das so? Muss das denn so sein? Wollten wir denn nach den Erfahrungen in der Nazizeit nicht auf immer verhindern, dass die Polizei zu einer Geheimpolizei werden kann?

Max Stadler, dem innenpolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, graust es bei diesem Gedanken:

Sie schaffen hier eine Mischform von Polizei und Nachrichtendienst und verstoßen damit zugleich in eklatanter Weise gegen den bewährten Grundsatz der Trennung von Polizeiarbeit und Nachrichtendiensten.

Der internationale Terrorismus ist eben eine solche herausragende Bedrohung, dass der Rechtsstaat modernisiert werden müsse, argumentiert die CDU/CSU-SPD-Koalition. Und die Opposition tobt – laut, aber wirkungslos. Ein „Bürgerrechtskiller“ sei dieses Gesetz, sagt der innenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen, Wolfgang Wieland:

Wir hören hier immer von Präsident Ziercke und anderen den schönen Satz: „Niemand hat die Absicht ein deutsches FBI zu schaffen“, aber genau das wird am Ende erstehen.

Wobei das amerikanische FBI in der deutschen Debatte gleich für zwei Synonyme steht: Eine geradezu allmächtige kaum kontrollierbare Behörde einerseits. Und andererseits eine Bundesinstitution, die von den Landespolizeien nicht immer geschätzt wird. Wolfgang Bosbach:

Es muss Vertrauen aufgebaut werden, zwischen den verschiedenen Behörden. Sie dürfen nicht im Gegeneinander arbeiten, sie müssen Miteinander arbeiten und es darf nie soweit kommen, das kennen wir ja aus amerikanischen Filmen: Da haben wir den Dorfsheriff und dann tritt der Zivilist vom FBI dazu und sagt ‚Ich übernehme den Fall‘ und wir wissen, spätestens am Ende des Films, wird der Fall doch vom Dorfsheriff gelöst.

Das soll dem deutschen BKA auf jeden Fall erspart bleiben, sagt Wolfgang Bosbach. Der Gesetzesentwurf versucht in seinem Paragraphen 4 a zwar eine Kompetenz-Grenze zwischen dem BKA und den Landespolizeien zu ziehen. Doch Kritiker wie der ehemalige BND-Chef Hans-Jörg Geiger befürchten, dass diese Trennung nicht scharf genug ist.

An dem Gesetzesentwurf üben aber nicht nur Politiker vehemente Kritik: Dem Deutschen Richterbund fehlt eine effektive Kontrolle bei Online-Durchsuchungen. Beim deutschen Anwaltverein wird moniert, dass nur Strafverteidiger sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen und von Überwachungsaktionen ausgeschlossen sind, aber nicht andere Anwälte. Wolfgang Bosbach, von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, erklärt:

Nach der Strafprozessordnung sind drei Berufsgruppen absolut geschützt: Das sind Strafverteidiger, das sind Seelsorger, Geistliche in Ausübung ihrer geistlichen Tätigkeit und das sind Abgeordnete.

Eigentlich gehören zu diesen „Berufsgeheimnisträgern“ noch andere: Beispielsweise alle Rechtsanwälte – und nicht nur die Strafverteidiger, Ärzte und Journalisten. Doch sie sollen laut dem Gesetzesentwurf mehr oder weniger schutzlos sein: Kein Zeugnisverweigerungsrecht, alle Überwachungen sind erlaubt. Erst später entscheidet ein Richter, ob diese Eingriffe rechtens waren. Lutz Tillmanns ist der Geschäftsführer des Deutschen Presserates und alles andere als begeistert vom BKA-Gesetzesentwurf:

Was das bewirkt bei Journalisten, gerade die, die investigativ arbeiten, die werden verunsichert, es melden sich keine Informanten mehr, die heiße Informationen liefern können, müssen oder wollen. Ich denke, dass damit eine Quelle versiegt, eine Quelle, die aber sehr wichtig ist, weil die Presse eben eine öffentliche Aufgabe verfolgt und bei dieser öffentlichen Aufgabe eben auch gerade staatliche Maßnahmen, die Art und Weise der Terrorismusbekämpfung mit begleitet, es muss ja auch der Presse möglich sein, das kritisch zu begeleiten.

Solche Kritik lässt Wolfgang Bosbach unberührt. Er kontert:

Bosbach:Die Regelung, die wir jetzt in der Strafprozessordnung haben, die haben wir übernommen in das BKA-Gesetz, es gibt keine Erweiterung, es gibt keine Einschränkung.

Tillmanns: Ja, das ist richtig, aber das Reinschreiben in die StPo haben wir natürlich auch vor zwei Jahren ebenfalls aufs schärfste kritisiert, da hat sich trotzdem der Gesetzgeber durchgesetzt, aber nicht ohne Wirkung, denn genau das ist jetzt genau Gegenstand des Bundesverfassungsgerichtsverfahrens, das wird ja überprüft und das Bundesverfassungsgericht hat dazu ja schon in zwei Eilentscheidungen Kritik angemeldet.

Lutz Tillmanns meint das Karlsruher Verfahren, das die Vorratsdatenspeicherung unter die Lupe nimmt. Auch dort werden die Berufsgeheimnisträger in zwei Klassen unterteilt: Die einen, die weiterhin den absoluten Schutz genießen, wie Strafverteidiger, Geistliche, Seelsorger und Abgeordnete. Und die anderen – ohne diesen Schutz: wie Rechtsanwälte, Journalisten und Ärzte. Neben Lutz Tillmanns vom Deutschen Presserat haben sich alle Medienverbände gegen diese „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ ausgesprochen. Für Wolfgang Bosbach ist das allerdings kein Argument, denn:

Bosbach: Stellen sie sich bitte einmal die Fallkonstellation vor, wo der Bundesinnenminister oder der Präsident des BKA sagen müssten: Ja, wir hätten die Leben der Opfer retten können, aber dafür wäre es notwendig gewesen Redaktionsräume zu durchsuchen“.

Tillmanns: Also, dass dieser Fall auch vorkommen kann, den er jetzt bildet, bei einem Bundestagsabgeordneten, wenn er mit Terrorverdächtigen kommuniziert, oder wenn er das bei einem Strafverteidiger macht, oder wenn es bei einem Geistlichen in einem Beichtgespräch läuft, also da erkenne ich schon gar keinen Unterschied.

Nach all den hitzigen Debatten, haben heute die Mitglieder des Bundestags-Innenausschusses den Entwurf noch einmal diskutiert. Dabei forderte die Opposition erneut einen stärkeren Schutz der Berufsgeheimnisträger.

Trotz dieser Kritik: In dieser Woche wird der Entwurf auf jeden Fall im Bundestag verabschiedet werden, die Stimmen der Koalitionsparteien reichen dazu aus. Und dann – auch das ist jetzt schon sicher – wird dieses Gesetz die Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe beschäftigen. Sowohl Politiker von Bündnis 90/Die Grünen als auch der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum von der FDP haben schon angekündigt, Klage einzureichen.

Na ja, das ist schon lange her, dass er einmal Innenminister gewesen ist.

Kommentiert der derzeitige Bundesinnenminister das Vorhaben seines einstigen Vorgängers knapp. Und während in der Öffentlichkeit noch das BKA-Gesetz diskutiert wird, arbeitet Wolfgang Schäuble in aller Stille schon längst weiter an seiner „Sicherheitsarchitektur“. Als nächstes steht eine gemeinsame Abhörzentrale auf dem Plan. Angesiedelt beim Bundesverwaltungsamt in Köln sollen Verfassungsschutz, BKA und BND hier gemeinsam lauschen dürfen. Details hat das Bundesinnenministerium noch nicht bekannt gegeben, nur soviel: Bis Mitte des kommenden Jahres sollen die Vorbereitungsarbeiten abgeschlossen sein. Vielleicht wird dann ja auch die Öffentlichkeit informiert.