Dressur-Studien

Vom Markenrecht und Beamten

Der Antrag auf Eintragung einer Marke ist schon einige Monate alt, nun flatterte mir ein Schreiben vom Amt dazu ins Haus. Drei Seiten die – jede Wette – aus willkürlich zusammengesetzten Textbausteinen bestehen. Nach dreimaligen Lesen griff ich zum Telefonhörer und ließ mich mit dem zuständigen Beamten verbinden. Ich meine in seiner Stimme eine gewisse Verwunderung gehört zu haben, dass er überhaupt direkt angewählt wird, aber das mag auch täuschen ;-) Meine Lieblingsstelle dieses Dialogs lautet in etwa so:

Ich: Das bedeutet also, sie werden diesen Markennamen so nicht anerkennen?

Er: Genau so ist es, ICH werde ihn nicht anerkennen.

Ich: Mh, was soll mir das nun sagen? Soll ich warten bis Sie im Urlaub sind und ihn Ihrer Vertretung schicken?

Er: Nun, möglich, dass ein anderer Sachbearbeiter ihn anerkennen würde, bei mir geht der auf jeden Fall nicht über den Tisch…

Ich: *verfalle in ehrfürchtiges Schweigen, gebe leichte Grunzgeräusche von mir* Theoretisch könnte also ein Dritter die Marke anerkannt bekommen??
ER: Schon möglich. Womit Sie aber keinerlei Ansprüche mir gegenüber geltend machen könnten. Dann könnten Sie nur die Löschung des Markennamens beantragen.

Aha. Gut, dass wir darüber gesprochen haben.